Leitsätze

Artikel 1

Die Koordinationsstelle der Vereine unteres Tösstal besteht aus Vereinen, Klubs, Genossenschaften usw., nachstehend Vereine genannt, die in Rorbas-Freienstein-Teufen tätig sind.

Artikel 2 - Zweck

  • Koordination der Anlässe der verschiedenen Vereine.
  • Förderung der Zusammenarbeit unter den Vereinen.
  • Vertreten von allgemeinen Anliegen nach aussen.

Artikel 3 - Mittel

Die Einnahmen bestehen aus:

  • Den Mitgliederbeiträgen.
  • Beiträgen von Dritten.

Artikel 4 - Organisation

  • Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.
    • Diese wird vom Vorstand nach seinem Gutdünken, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangen, einberufen.
  • Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Diese wird in der Regel auf Mitte Februar einberufen. Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen sind spätestens 10 Tage vorher den Mitgliedern zuzustellen.
  • Der Mitgliederversammlung obliegt:
    • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
    • Wahl des Vorstandes, von Ausschüssen und zwei Revisoren.
    • Aufsicht über den Vorstand.
    • Abberufung des Vorstandes.
    • Fassung von Beschlüssen.
    • Festlegen des Jahresbeitrages und Rechnungsabnahme.
    • An den Mitgliederversammlungen hat jeder Verein nur eine Stimme.
    • Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten kann eine Urabstimmung verlangt werden. Dies muss auf dem Korrespondenzweg durchgeführt werden. Solche Beschlüsse werden mit der Mehrheit der eingesandten Stimmkarten rechtskräftig.
    • Bei Stimmengleichheit hat der Versammlungsleiter das Recht des Stichentscheides.

Artikel 5 - Mitgliedschaft

  • Eintrittsgesuche sind jederzeit zulässig. Diese sind an den Präsidenten zu richten. Diese Gesuche bewirken die sofortige Mitgliedschaft, die endgültige Aufnahme entscheidet aber erst die folgende Mitgliederversammlung.
  • Austritte sind bis spätestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen.
  • Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen.

Artikel 6 - Vorstand/Ausschüsse

  • Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, dem Präsidenten, dem Kassier und dem Aktuar. Kassier und Aktuar teilen sich im Amt des Vizepräsidenten. Diese drei Mitglieder müssen von verschiedenen Vereinen nominiert werden.
  • Wahl des Vorstandes und der Ausschüsse.
    • Alle, durch einen Verein bestimmten Vertreter sind in einen Ausschuss oder in den Vorstand wählbar. Die Wahl gilt für ein Jahr.
  • Der Präsident.
    • Er führt bei Mitgliederversammlungen den Vorsitz.
    • Er leitet mit den übrigen Vorstandsmitgliedern die Koordinationsstelle.
    • Er vertritt die Koordinationsstelle nach aussen.
  • Der Vizepräsident. (Kassier oder Aktuar)
    • Er vertritt den Präsidenten auf dessen Wunsch, oder wenn dieser verhindert ist.
  • Der Aktuar.
    • Er führt bei den Mitgliederversammlungen das Protokoll.
    • Er besorgt die Korrespondenz und die verschiedenen Einladungen.
  • Der Kassier.
    • Er tätigt die Ein- und Ausgaben und hat darüber Buch zu führen.
    • Er führt das Mitgliederverzeichnis.
  • Die Revisoren.
    • Diese haben der Mitgliederversammlung schriftlich Antrag über die Rechnung zu stellen.

Artikel 7 - Änderung der Leitsätze

  • Eine Änderung der Leitsätze kann nur an einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierzu ist eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

Artikel 8 - Auflösung der Koordinationsstelle

  • Für eine Auflösung ist eine Zweidrittelsmehrheit der Mitglieder erforderlich. Nötigenfalls durch Urabstimmung auf dem Korrespondenzweg.
  • Das, zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen ist einer der beiden Gemeindeverwaltungen zu übergeben. Diese kann das Vermögen einer Nachfolgeorganisation mit ähnlichen Zielsetzungen übergeben, oder nach 10 Jahren für allgemeine Vereinszwecke verwenden.

Diese Leitsätze wurden an der ersten Mitgliederversammlung vom 15.2.1984 genehmigt und für alle Mitglieder als gültig erklärt.

Rorbas, den 28.2.1984
Der Präsident: Ueli Thalmann
Der Aktuar: H. Suter